ZED CANDY - Mehrfarbige Kaugummi-Splitter im Einzelbeutel à 35 g, im Großgebinde in einer Präsentationsbox mit 30 Beuteln verkauft
Information über das MHD / DDM
"Gemäß der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher zu Lebensmitteln sind bestimmte Produktkategorien nicht verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum, auch DDM oder früher MHD genannt, anzugeben."
Diese Ausnahme betrifft insbesondere Süßwaren, die fast ausschließlich aus aromatisierten und/oder gefärbten Zuckern bestehen, sowie Kaugummis und ähnliche Kauprodukte.
In Frankreich präzisiert das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 über die Energiewende für grünes Wachstum sogar, dass die Angabe des MHD auf Produkten, die von dieser Ausnahme betroffen sind, verboten ist, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, wenn dieses Datum nicht relevant ist.
Für bestimmte Süßwarenprodukte ist das Fehlen eines DDM oder MHD auf der Verpackung daher konform mit den geltenden Vorschriften.
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