FUNNY CANDY - 180 cm langer Kaugummi-Zungenflecken-Roller, im Großgebinde verkauft in einem Karton-Displayständer mit 24 Einheiten
Information zum DDM / MHD
Gemäß der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel sind bestimmte Produktkategorien nicht verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, auch DDM oder frühere MHD genannt.
Diese Ausnahme betrifft insbesondere Süßwaren, die fast ausschließlich aus aromatisierten und/oder gefärbten Zuckern bestehen, sowie Kaugummis und ähnliche Kauprodukte.
In Frankreich präzisiert das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 zur Energiewende für grünes Wachstum sogar, dass die Angabe des MHD auf den von dieser Ausnahme betroffenen Produkten verboten ist, um die Lebensmittelverschwendung zu begrenzen, wenn dieses Datum nicht relevant ist.
Somit ist bei bestimmten Süßwaren das Fehlen eines DDM oder MHD auf der Verpackung konform mit den geltenden Vorschriften.
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