FUNNY CANDY - Säuregummigürtel, einzeln gewickelt und verpackt in einem Spender, als Großgebinde in einem Aufsteller mit 12 Stück verkauft
Information zum Mindesthaltbarkeitsdatum / MHD
Gemäß der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel sind bestimmte Produktkategorien nicht verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, das auch als DDM oder früher als MHD bezeichnet wird.
Diese Ausnahme betrifft insbesondere Süßwaren, die fast ausschließlich aus aromatisierten und/oder gefärbten Zuckern bestehen, sowie Kaugummis und ähnliche Kauprodukte.
In Frankreich legt das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 zur Energiewende für grünes Wachstum sogar fest, dass die Angabe des MHD auf Produkte, die von dieser Ausnahme betroffen sind, verboten ist, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, wenn dieses Datum nicht relevant ist.
Somit ist bei bestimmten Süßwaren das Fehlen eines MHD oder eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf der Verpackung konform mit den geltenden Vorschriften.
*MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) – Süßwaren haben kein Verbrauchsdatum (MHD im engeren Sinne), sondern ein optimales Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD oder DDM). Hinweis zur Regulierung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Richtwert. Nach Ablauf des Datums kann das Produkt an Geschmacks- oder Nährwerteigenschaften einbüßen (z. B. Rückgang des Vitamingehalts), ist aber nicht gesundheitsgefährlich. Ein Produkt darf mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten werden. Dies stellt keinen Verstoß dar.
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