Lieferung außerhalb Frankreichs: Ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird unverzichtbar!

Was die europäische Verordnung besagt

Gemäß den neuen Steuervorschriften der Europäischen Union ist für jede Bestellung, die außerhalb Frankreichs versandt wird, die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer (oder „Mehrwertsteuerbefreiung") nur möglich, wenn Sie eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.

Dies ist eine Maßnahme zur Gewährleistung einer besseren Steuertransparenz im B2B-Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten (und darüber hinaus für bestimmte Partnerländer wie die Schweiz).

Was müssen Sie tun?

Gehen Sie jetzt auf Ihr Kundenkonto, um Ihre Lieferadressen zu aktualisieren und Ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzuzufügen:

Meine Lieferadressen aktualisieren

Ohne diese Information:

  • Ihre Bestellung unterliegt der geltenden französischen Mehrwertsteuer (20% für die meisten Produkte oder 5,5% für bestimmte Lebensmittel).

  • Sie können nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, auch wenn Sie sich außerhalb Frankreichs befinden.

Wer ist betroffen?

Alle unsere gewerblichen Kunden außerhalb Frankreichs, insbesondere:

  • Die Schweiz

  • Luxemburg

  • Belgien

  • Deutschland

  • Italien

  • Spanien

  • Die Niederlande

  • Und jedes andere EU-Mitgliedsland oder Handelspartnerland, das Sendungen aus Frankreich erhält.

Benötigen Sie Hilfe?

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen.

Kontaktieren Sie uns direkt über unseren Chat, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch: 04 69 96 63 36.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

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