Lieferung außerhalb Frankreichs: Ihre innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird unverzichtbar !

Was die EU-Vorschriften sagen

 

Nach den neuen Steuervorschriften der Europäischen Union ist bei Bestellungen, die außerhalb Frankreichs versandt werden, eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer (oder „Mehrwertsteuerbefreiung“) nur möglich, wenn Sie eine gültige innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer angeben.

Dies ist eine Maßnahme zur Gewährleistung einer besseren Steuertransparenz im B2B-Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten (und darüber hinaus für bestimmte Partnerländer wie die Schweiz).

Was müssen Sie tun?

Gehen Sie jetzt in Ihr Kundenkonto, um Ihre Lieferadressen zu aktualisieren und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzuzufügen :

MEINE LIEFERADRESSEN AKTUALISIEREN

Ohne diese Angaben :

  • Ihre Bestellung unterliegt der geltenden französischen Mehrwertsteuer (20% für die meisten Produkte bzw. 5,5% für bestimmte Lebensmittelartikel).

  • Sie können nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, auch wenn Sie sich außerhalb Frankreichs befinden.

Wer ist davon betroffen?

 

Alle unsere Geschäftskunden außerhalb Frankreichs, insbesondere :

  • Schweiz

  • Luwemburg

  • Belgien

  • Deutschland

  • Italien

  • Spanien

  • Niederlande

  • Und jedes andere EU-Mitgliedsland oder jeder Handelspartner, der Sendungen aus Frankreich erhält.

Brauchen Sie noch Hilfe?

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Aktualisierung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen.

Kontaktieren Sie uns direkt über unseren Chat, per E-Mail an contact@bonbonrama.com oder telefonisch: 04 69 96 63 36.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Verständnis.

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