Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder kurz.
Sortiment aus eingewickelten Süßwaren und Bonbons, verkauft in einem Korb in Form eines Zombie- oder Halloween-Untoten-Schädels – Nettogewicht 220 g – Die Mischung kann bestehen aus: Lollipops, Hartbonbons, Bonbons zum Dippen in Zitronenpulver – Großhandelsverkauf in einem Display mit 8 x 220 g
Mindesthaltbarkeitsdatum: Oktober 2026*
PATRELLE – Sortiment aus eingewickelten Süßwaren und Bonbons, verkauft in einem Korb in Form eines Zombie- oder Halloween-Untoten-Schädels – Großhandelsverkauf in einem Display mit 8 x 220 g
*MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) oder DDM (Date de Durabilité Minimale) – Süßwaren haben kein Verbrauchsdatum (DLC), sondern ein optimales Verzehrdatum (MHD oder DDM). Hinweis zur Regulierung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Richtwert. Nach Ablauf des Datums kann das Produkt an Geschmack oder Nährstoffen verlieren (z. B. Abnahme des Vitamingehalts), ist aber nicht gesundheitsschädlich. Ein Produkt mit abgelaufenem MHD darf zum Verkauf angeboten werden. Dies stellt keinen Verstoß dar.
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