FUNNY CANDY - Zweifarbige Flüssigkeitsbonbons in Wurmform, gefüllt mit zwei flüssigen Gels - Verkauft in einem Aufsteller mit 12 Stück
Information über das DDM / MHD
Gemäß der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel unterliegen bestimmte Produktkategorien nicht der Pflicht, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, auch bekannt als MHD.
Diese Ausnahme betrifft insbesondere Süßwaren, die fast ausschließlich aus aromatisierten und/oder gefärbten Zuckern bestehen, sowie Kaugummis und ähnliche Kauprodukte.
In Frankreich legt das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 zur Energiewende für grünes Wachstum sogar fest, dass die Angabe der MHD auf den von dieser Ausnahme betroffenen Produkten verboten ist, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, wenn dieses Datum nicht relevant ist.
Für bestimmte Süßwaren ist das Fehlen eines DDM oder MHD auf der Verpackung daher konform mit den geltenden Vorschriften.
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