Information zum MHD / MHD
Gemäß der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für Verbraucher sind bestimmte Produktkategorien nicht verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben, auch MHD oder früher MHD genannt.
Diese Ausnahme betrifft insbesondere Süßwaren, die fast ausschließlich aus aromatisierten und/oder gefärbten Zuckern bestehen, sowie Kaugummis und ähnliche Kauprodukte.
In Frankreich legt das Gesetz Nr. 2015-992 vom 17. August 2015 zur Energiewende für grünes Wachstum sogar fest, dass die Angabe des MHD auf den von dieser Ausnahme betroffenen Produkten verboten ist, um Lebensmittelverschwendung zu begrenzen, wenn dieses Datum nicht relevant ist.
Daher ist das Fehlen eines MHD auf der Verpackung bei bestimmten Süßwaren konform mit den geltenden Vorschriften.